Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2012 verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter/innen im kunstgewerblichen Bereich fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2012 verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter/innen im kunstgewerblichen Bereich fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Arbeiten, die im Heim ausgeführt werden.
- Qualifizierte Tätigkeiten erhalten einen Stundenlohn von 7,42 €.
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