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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten (2012)
Verordnung vom 02.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2012 verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter/innen im kunstgewerblichen Bereich fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2012 verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter/innen im kunstgewerblichen Bereich fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Arbeiten, die im Heim ausgeführt werden.
  • Qualifizierte Tätigkeiten erhalten einen Stundenlohn von 7,42 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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