Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die heimarbeiterisch hergestellten Knopfwaren fest: 8,13 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die heimarbeiterisch hergestellten Knopfwaren fest: 8,13 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung von Knopfwaren sowie deren Adjustierung ab, jedoch nicht Zwirnknöpfe.
- Die Stückentgelte für in Heimarbeit Beschäftigte werden mit einem Stundenlohn von 8,13 € berechnet.
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