Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und anderen Holzwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, legt einen Stundenlohn von 7,27 € plus 10 % Zuschlag fest und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und anderen Holzwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, legt einen Stundenlohn von 7,27 € plus 10 % Zuschlag fest und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet, gilt nur für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren und betrifft alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter/innen werden mit einem Stundenlohn von 7,27 € berechnet.
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