<!--[-->Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2012)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2012)
Verordnung vom 02.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und anderen Holzwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, legt einen Stundenlohn von 7,27 € plus 10 % Zuschlag fest und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und anderen Holzwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, legt einen Stundenlohn von 7,27 € plus 10 % Zuschlag fest und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet, gilt nur für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren und betrifft alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter/innen werden mit einem Stundenlohn von 7,27 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.