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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung (2012)
Verordnung vom 02.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2012 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2012 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Für jede Produktgruppe ist eine verbindliche Arbeitszeit festgelegt (z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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