Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2012 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2012 einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und einen zusätzlichen Zuschlag.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Für jede Produktgruppe ist eine verbindliche Arbeitszeit festgelegt (z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung).
Dokumente (PDFs)
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