Bezirksgerichte‑Verordnung Steiermark 2012 – Zusammenlegung und neue Sprengel
Verordnung vom 04.07.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten in der Steiermark fest und definiert neue Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) für die übrigen Gerichte. Sie tritt am 1. Juli 2013 in Kraft, wobei die eigentlichen Zusammenlegungen erst ab dem 1. Juli 2014 erfolgen.Bundesministerium für Justiz7/4/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten in der Steiermark fest und definiert neue Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) für die übrigen Gerichte. Sie tritt am 1. Juli 2013 in Kraft, wobei die eigentlichen Zusammenlegungen erst ab dem 1. Juli 2014 erfolgen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten fest, z. B. Bad Radkersburg wird mit Feldbach zusammengelegt, Frohnleiten mit Graz‑West usw.
- Für die übrigen Bezirksgerichte werden neue Sprengel definiert, d. h. die zugehörigen Gemeinden werden den jeweiligen Gerichten zugeordnet.
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