Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 1 Außenring Schnellstraße im Raum Wien‑Umgebung
Verordnung vom 04.07.2012Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet rund um Wien, Aderklaa, Groß‑Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Außenring Schnellstraße zu sichern. Die entsprechenden Lagepläne sind bei den genannten Behörden einsehbar.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/4/2012XXIV
Verkehr
Raumordnung
Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet rund um Wien, Aderklaa, Groß‑Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Außenring Schnellstraße zu sichern. Die entsprechenden Lagepläne sind bei den genannten Behörden einsehbar.Schwerpunkte
- Der Bund erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet im genannten Gebiet, basierend auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes.
- Ziel ist die Sicherung des Baus eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße.
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