Zusammenfassung
Die Verordnung 247/2012 ändert die Klassifizierung von In‑vitro‑Diagnostika: Sie ordnet sie den EU‑Listen A und B zu und führt vCJK‑Tests ausdrücklich in Liste A ein. Außerdem wird ein neuer Verweis auf die EU‑Richtlinie 2011/100/EU in § 3 eingefügt.Bundesministerium für Gesundheit7/10/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 247/2012 ändert die Klassifizierung von In‑vitro‑Diagnostika: Sie ordnet sie den EU‑Listen A und B zu und führt vCJK‑Tests ausdrücklich in Liste A ein. Außerdem wird ein neuer Verweis auf die EU‑Richtlinie 2011/100/EU in § 3 eingefügt.Schwerpunkte
- In‑vitro‑Diagnostika werden nach Anhang II der EU‑Richtlinie 98/79/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2011/100/EU, den Listen A und B zugeordnet.
- Tests zum Blutscreening und zur Diagnose von vCJK werden ausdrücklich in Liste A eingestuft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.