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Änderung der Klassifizierung von In‑vitro‑Diagnostika
Verordnung vom 10.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 247/2012 ändert die Klassifizierung von In‑vitro‑Diagnostika: Sie ordnet sie den EU‑Listen A und B zu und führt vCJK‑Tests ausdrücklich in Liste A ein. Außerdem wird ein neuer Verweis auf die EU‑Richtlinie 2011/100/EU in § 3 eingefügt.
Bundesministerium für Gesundheit7/10/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 247/2012 ändert die Klassifizierung von In‑vitro‑Diagnostika: Sie ordnet sie den EU‑Listen A und B zu und führt vCJK‑Tests ausdrücklich in Liste A ein. Außerdem wird ein neuer Verweis auf die EU‑Richtlinie 2011/100/EU in § 3 eingefügt.

Schwerpunkte

  • In‑vitro‑Diagnostika werden nach Anhang II der EU‑Richtlinie 98/79/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2011/100/EU, den Listen A und B zugeordnet.
  • Tests zum Blutscreening und zur Diagnose von vCJK werden ausdrücklich in Liste A eingestuft.
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