<!--[-->Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten<!--]-->
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 26.01.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2012 die außerbudgetären Einheiten des Bundes fest, bestimmt Meldefristen an die Statistik Österreich und tritt am 31. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen1/26/2012XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2012 die außerbudgetären Einheiten des Bundes fest, bestimmt Meldefristen an die Statistik Österreich und tritt am 31. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die außerbudgetären Einheiten des Bundes für das Jahr 2012 und listet 101 Institutionen – von Forschungseinrichtungen über Kultur‑ und Bildungseinrichtungen bis hin zu Fonds und Unternehmen.
  • Alle genannten außerbudgetären Einheiten müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Verordnung (bis spätestens 28. Februar 2012) an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemeldet werden.
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