Änderung der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung – Einbeziehung von Ultraleicht‑ und Sportluftfahrt
Verordnung vom 02.08.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. September 2012 erweitert die ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung um Regelungen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer und weitere Luftsportarten sowie um Vorgaben zu Ausbildungsinhalten und Veröffentlichungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/2/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. September 2012 erweitert die ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung um Regelungen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer und weitere Luftsportarten sowie um Vorgaben zu Ausbildungsinhalten und Veröffentlichungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert Ziffer 2 und regelt die Ausstellung, Erteilung, Beurkundung sowie den Widerruf von Lizenzen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer und Piloten von Hänge‑ bzw. Paragleitern.
- Ziffer 4 legt fest, dass Veröffentlichungen zu den genannten Lizenzen, Ausbildungsinhalte und Lehrpläne nach § 44 Abs. 3 LFG sowie ZPH und ZPA veröffentlicht werden müssen.
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