Änderung der Prüfungsordnung BHS – neue Fristen & Korrekturen von Verweisungen
Verordnung vom 06.08.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Prüfungsordnung für BHS, legt neue Fristen für wiederholte Diplomarbeiten fest und korrigiert zahlreiche Verweisungen auf § 12 Abs. 1 Z 3. Sie trat am 1. September 2012 in Kraft und gilt ab Prüfungen mit Haupttermin 2016.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/6/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Prüfungsordnung für BHS, legt neue Fristen für wiederholte Diplomarbeiten fest und korrigiert zahlreiche Verweisungen auf § 12 Abs. 1 Z 3. Sie trat am 1. September 2012 in Kraft und gilt ab Prüfungen mit Haupttermin 2016.Schwerpunkte
- Die Fristen für die Abgabe einer wiederholten Diplomarbeit werden festgelegt: erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die letzten fünf Unterrichtstage im März.
- In § 25 Abs. 1 Z 1 wird die Formulierung von „gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. c“ zu „gemäß § 12 Abs. 1 Z 3“ geändert.
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