Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (August 2012)
Verordnung vom 07.08.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2012 für zahlreiche Dienstorte im Ausland Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Beamten und Vertragsbediensteten dienen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/7/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2012 für zahlreiche Dienstorte im Ausland Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Beamten und Vertragsbediensteten dienen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
- Für den Monat August 2012 werden für jede im Ausland stationierte Dienststelle spezifische Hundertsätze festgelegt, die von 1 % bis 77 % reichen.
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