Zusammenfassung
Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) als verbindliche österreichische Ausgabe ein und setzt die bisherigen Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft.Bundesministerium für Gesundheit8/8/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) als verbindliche österreichische Ausgabe ein und setzt die bisherigen Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) wird als amtliche österreichische Ausgabe eingeführt.
- Alle bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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