<!--[-->43. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der Arzneimittelmonographien<!--]-->
43. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der Arzneimittelmonographien
Verordnung vom 08.08.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) als verbindliche österreichische Ausgabe ein und setzt die bisherigen Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit8/8/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) als verbindliche österreichische Ausgabe ein und setzt die bisherigen Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) wird als amtliche österreichische Ausgabe eingeführt.
  • Alle bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.