<!--[-->Änderung der Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (2012)<!--]-->
Änderung der Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (2012)
Verordnung vom 27.01.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut: Sie entfernt das Wort „und Forschungszentrum“, benennt das Bundesforschungs‑ und Ausbildungszentrum, legt zulässige Baumarten fest, führt befristete Zulassungen für Klone ein und präzisiert Kennzeichnung und Laborvorgaben.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/27/2012XXIV
Umwelt
Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut: Sie entfernt das Wort „und Forschungszentrum“, benennt das Bundesforschungs‑ und Ausbildungszentrum, legt zulässige Baumarten fest, führt befristete Zulassungen für Klone ein und präzisiert Kennzeichnung und Laborvorgaben.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „und Forschungszentrum“ wird aus mehreren Paragraphen entfernt, um das Bundesforschungs‑ und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft korrekt zu benennen.
  • Es wird eine Liste von 16 Baumarten festgelegt, für die quellengesichertes Vermehrungsgut zugelassen ist (z. B. Acer platanoides, Alnus incana, Betula pendula …).
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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