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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2012
Verordnung vom 17.08.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Schuljahr 2012/13 eine zusätzliche Beihilfe für Milch gewährt und Höchstpreise für diverse Milchprodukte definiert werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/17/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Schuljahr 2012/13 eine zusätzliche Beihilfe für Milch gewährt und Höchstpreise für diverse Milchprodukte definiert werden.

Schwerpunkte

  • Eine zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe wird für das Schuljahr 2012/13 gewährt.
  • Die Beihilfe beträgt 5,19 € pro 100 kg für Milch der Kategorie I und 4,67 € pro 100 kg für Milch der Kategorie II.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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