Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Schuljahr 2012/13 eine zusätzliche Beihilfe für Milch gewährt und Höchstpreise für diverse Milchprodukte definiert werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/17/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Schuljahr 2012/13 eine zusätzliche Beihilfe für Milch gewährt und Höchstpreise für diverse Milchprodukte definiert werden.Schwerpunkte
- Eine zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe wird für das Schuljahr 2012/13 gewährt.
- Die Beihilfe beträgt 5,19 € pro 100 kg für Milch der Kategorie I und 4,67 € pro 100 kg für Milch der Kategorie II.
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