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Änderung der Grundausbildungsverordnung E1‑BMJ (2012)
Verordnung vom 17.08.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 271/2012 ergänzt die Grundausbildung für den Exekutivdienst um einen körperlichen Teil und fügt einen neuen Absatz in § 17 ein; das Inkrafttreten erfolgt am 1. September 2012.
Bundesministerium für Justiz8/17/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung 271/2012 ergänzt die Grundausbildung für den Exekutivdienst um einen körperlichen Teil und fügt einen neuen Absatz in § 17 ein; das Inkrafttreten erfolgt am 1. September 2012.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung in § 6 Abs. 3 wird erweitert, sodass die Ausbildung künftig aus einem fachlichen, einem körperlichen (Fitness‑ und Motorik‑) und einem eignungspsychologischen Teil besteht.
  • Ein neuer Absatz 7 wird zu § 17 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelung in § 6 Abs. 3 zum 1. September 2012 festlegt.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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