Zusammenfassung
Die Verordnung 271/2012 ergänzt die Grundausbildung für den Exekutivdienst um einen körperlichen Teil und fügt einen neuen Absatz in § 17 ein; das Inkrafttreten erfolgt am 1. September 2012.Bundesministerium für Justiz8/17/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 271/2012 ergänzt die Grundausbildung für den Exekutivdienst um einen körperlichen Teil und fügt einen neuen Absatz in § 17 ein; das Inkrafttreten erfolgt am 1. September 2012.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 6 Abs. 3 wird erweitert, sodass die Ausbildung künftig aus einem fachlichen, einem körperlichen (Fitness‑ und Motorik‑) und einem eignungspsychologischen Teil besteht.
- Ein neuer Absatz 7 wird zu § 17 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelung in § 6 Abs. 3 zum 1. September 2012 festlegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.