Zusammenfassung
Die Gefahrgutbeförderungsverordnung wird 2012 novelliert: neue Vorgaben für Schulungen, längere Aufbewahrungsfristen und klarere Prüfungsanforderungen für das Befördern gefährlicher Güter im Landverkehr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/21/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Gefahrgutbeförderungsverordnung wird 2012 novelliert: neue Vorgaben für Schulungen, längere Aufbewahrungsfristen und klarere Prüfungsanforderungen für das Befördern gefährlicher Güter im Landverkehr.Schwerpunkte
- Der Wortlaut „sowie Unterlagen gemäß § 6 Z 2“ wird aus dem letzten Satz von § 10 Abs. 2 Z 2 entfernt, wodurch die Dokumentationspflicht für diese Unterlage entfällt.
- Für die Grundschulungen (Basiskurs, Aufbaukurse) werden verbindliche Mindestumfang in Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt: Basiskurs 18 UE Theorie + 1 UE Praxis, Aufbaukurs Tank 12 UE Theorie + 1 UE Praxis, etc.
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