Zusammenfassung
Die Richteramtsanwärter/innen‑Ausbildungsverordnung regelt seit dem 1. Oktober 2012 die verpflichtenden und fakultativen Ausbildungsstationen, Inhalte und Praktika für angehende Richter*innen und Staatsanwält*innen.Bundesministerium für Justiz8/27/2012XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Richteramtsanwärter/innen‑Ausbildungsverordnung regelt seit dem 1. Oktober 2012 die verpflichtenden und fakultativen Ausbildungsstationen, Inhalte und Praktika für angehende Richter*innen und Staatsanwält*innen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt obligatorische Ausbildungsstationen fest, u. a. am Bezirksgericht (mindestens 12 Monate), Landesgericht (mindestens 12 Monate), bei der Staatsanwaltschaft (mindestens 6 Monate) sowie bei einer Freiheitsstrafe‑Vollzugsanstalt (mindestens 3 Wochen).
- Fakultative Ausbildungsstationen können bis zu sechs Monate dauern und umfassen u. a. das Oberlandesgericht, den Obersten Gerichtshof, das Bundesministerium für Justiz, die Vollzugsdirektion sowie Einrichtungen der Bewährungshilfe.
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