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Richteramtsanwärter‑Ausbildung – Verordnung von 2012
Verordnung vom 27.08.2012

Zusammenfassung

Die Richteramtsanwärter/innen‑Ausbildungsverordnung regelt seit dem 1. Oktober 2012 die verpflichtenden und fakultativen Ausbildungsstationen, Inhalte und Praktika für angehende Richter*innen und Staatsanwält*innen.
Bundesministerium für Justiz8/27/2012XXIV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Richteramtsanwärter/innen‑Ausbildungsverordnung regelt seit dem 1. Oktober 2012 die verpflichtenden und fakultativen Ausbildungsstationen, Inhalte und Praktika für angehende Richter*innen und Staatsanwält*innen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt obligatorische Ausbildungsstationen fest, u. a. am Bezirksgericht (mindestens 12 Monate), Landesgericht (mindestens 12 Monate), bei der Staatsanwaltschaft (mindestens 6 Monate) sowie bei einer Freiheitsstrafe‑Vollzugsanstalt (mindestens 3 Wochen).
  • Fakultative Ausbildungsstationen können bis zu sechs Monate dauern und umfassen u. a. das Oberlandesgericht, den Obersten Gerichtshof, das Bundesministerium für Justiz, die Vollzugsdirektion sowie Einrichtungen der Bewährungshilfe.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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