Aufhebung der Verordnung zum Gefährdungsbereich des Munitionslagers Todtenhauer
Verordnung vom 28.08.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. August 2012 hebt die von 1977 geltende Regelung zum Gefährdungsbereich des Munitionslagers Todtenhauer auf und tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/28/2012XXIV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. August 2012 hebt die von 1977 geltende Regelung zum Gefährdungsbereich des Munitionslagers Todtenhauer auf und tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage des Munitionslagergesetzes von 2003, genauer § 6 Abs. 5.
- Die bisherige Verordnung vom 27. Mai 1977, die den Gefährdungsbereich festlegte, wird vollständig aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.