Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 29/2012)
Verordnung vom 30.01.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 29/2012 legt ab dem 1. Februar 2012 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 301,40 € Grundvergütung plus 165,10 € Zuschlag.Bundesministerium für Inneres1/30/2012XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 29/2012 legt ab dem 1. Februar 2012 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 301,40 € Grundvergütung plus 165,10 € Zuschlag.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 301,40 € festgelegt.
- Der Zuschlag zur Grundvergütung beträgt 165,10 €.
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