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Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte an Leiter von Finanz‑ und Zollbehörden
Verordnung vom 03.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 293/2012 überträgt das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die Leiter verschiedener Finanzbehörden und hebt die frühere Regelung von 2004 auf.
Bundesministerium für Finanzen9/3/2012XXIV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 293/2012 überträgt das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die Leiter verschiedener Finanzbehörden und hebt die frühere Regelung von 2004 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung überträgt das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die Leiter von Finanz‑ und Zollämtern, der Großbetriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Bundesfinanzakademie sowie weitere Leitungspositionen im Finanzbereich.
  • Das Ernennungsrecht gilt für alle Planstellen in den genannten Verwendungsgruppen, die von Dienstklassen III bis VIIA (oder II‑V) und den Grundlaufbahnen sowie Funktionsgruppen 1‑7 reichen.
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