Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (September 2012)
Verordnung vom 03.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2012 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Bundesbeamte im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/3/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2012 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Bundesbeamte im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für September 2012 die Hundertsätze für über 150 Dienstorte im Ausland fest.
- Die gesetzliche Grundlage ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956.
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