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Aufhebung der Sonderregelung für das 9. Schuljahr von sonderschulbedürftigen Kindern
Verordnung vom 04.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 4. September 2012 hebt die alte Regelung auf, die das 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder regelte. Damit endet die spezielle Rechtsgrundlage zum 31. August 2012.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/4/2012XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 4. September 2012 hebt die alte Regelung auf, die das 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder regelte. Damit endet die spezielle Rechtsgrundlage zum 31. August 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die frühere Regelung zur Erfüllung des 9. Schuljahres für sonderschulbedürftige Kinder vollständig auf.
  • Damit endet die Gültigkeit der alten Verordnung am 31. August 2012; ab dem 4. September 2012 gilt keine spezielle Sonderregelung mehr.
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