Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesländer jährlich detaillierte Daten zu Pflege‑ und Betreuungsdiensten an die Statistik Österreich melden müssen, definiert die zu erfassenden Kennzahlen und regelt Fristen sowie eine jährliche Kostenpauschale von 65 000 Euro.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/12/2012XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesländer jährlich detaillierte Daten zu Pflege‑ und Betreuungsdiensten an die Statistik Österreich melden müssen, definiert die zu erfassenden Kennzahlen und regelt Fristen sowie eine jährliche Kostenpauschale von 65 000 Euro.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet eine zentrale Pflegedienstleistungsdatenbank ein und verpflichtet die Länder, jährlich Daten zu übermitteln.
- Sie legt fest, welche Kennzahlen (z. B. Leistungsstunden, Besuchstage, Plätze, Kosten) zu erfassen sind.
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