<!--[-->Verordnung über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika<!--]-->
Verordnung über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika
Verordnung vom 14.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte In‑vitro‑Diagnostika den EU‑technischen Vorgaben (CTS) entsprechen müssen und hebt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2009 auf.
Bundesministerium für Gesundheit9/14/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte In‑vitro‑Diagnostika den EU‑technischen Vorgaben (CTS) entsprechen müssen und hebt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2009 auf.

Schwerpunkte

  • Alle in Anhang II Liste A der Richtlinie 98/79/EG (inkl. Änderungen durch die Richtlinie 2011/100/EU) aufgeführten In‑vitro‑Diagnostika müssen die im Anhang der Entscheidung 2002/364/EG festgelegten Gemeinsamen Technischen Spezifikationen einhalten.
  • Die Verordnung setzt den Beschluss der EU‑Kommission 2011/869/EU in nationales Recht um.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.