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Verlegung des Notariatssitzes Wilhelmsburg nach Sankt Pölten
Verordnung vom 18.09.2012

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Justiz verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten, wirksam ab dem 1. April 2013, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.
Bundesministerium für Justiz9/18/2012XXIV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Justiz verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten, wirksam ab dem 1. April 2013, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten.
  • Die Verlegung erfolgt im Sprengel des Landesgerichts Sankt Pölten, wodurch die Notarstelle künftig dort angesiedelt ist.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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