Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Justiz verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten, wirksam ab dem 1. April 2013, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Bundesministerium für Justiz9/18/2012XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Justiz verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten, wirksam ab dem 1. April 2013, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Schwerpunkte
- Die Verordnung verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten.
- Die Verlegung erfolgt im Sprengel des Landesgerichts Sankt Pölten, wodurch die Notarstelle künftig dort angesiedelt ist.
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