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Aufhebung der staatlichen Anerkennung der Herrnhuter‑Brüderkirche
Verordnung vom 03.02.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Februar 2012 hebt die frühere Anerkennungs‑Verordnung der Herrnhuter‑Brüderkirche auf und beendet damit ihren offiziellen Status als anerkannte Religionsgemeinschaft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/3/2012XXIV
Religion

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Februar 2012 hebt die frühere Anerkennungs‑Verordnung der Herrnhuter‑Brüderkirche auf und beendet damit ihren offiziellen Status als anerkannte Religionsgemeinschaft.

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung beruht auf § 11a Abs. 1 Z 2 des Gesetzes über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften.
  • Die frühere Verordnung (RGBl. Nr. 40/1880) wird aufgehoben, wodurch die Herrnhuter‑Brüderkirche nicht mehr offiziell anerkannt ist.
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