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Aufhebung der staatlichen Anerkennung der Herrnhuter‑Brüderkirche Verordnung vom 2/3/2012
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/3/2012XXIV
Religion

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Februar 2012 hebt die frühere Anerkennungs‑Verordnung der Herrnhuter‑Brüderkirche auf und beendet damit ihren offiziellen Status als anerkannte Religionsgemeinschaft.

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung beruht auf § 11a Abs. 1 Z 2 des Gesetzes über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften.
  • Die frühere Verordnung (RGBl. Nr. 40/1880) wird aufgehoben, wodurch die Herrnhuter‑Brüderkirche nicht mehr offiziell anerkannt ist.
Dokumente (PDFs)
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