<!--[-->Verordnung zur Verwendung von Erlösen aus Ehrengeschenken im BMV<!--]-->
Verordnung zur Verwendung von Erlösen aus Ehrengeschenken im BMV
Verordnung vom 21.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Verkehr übergeben wurden, nach Anhörung der Personalvertretung zur Linderung unverschuldeter Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Verkehr übergeben wurden, nach Anhörung der Personalvertretung zur Linderung unverschuldeter Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Erlöse aus der Veräußerung von Ehrengeschenken werden nach Anhörung des zuständigen Personalvertretungsorgans zur Linderung unverschuldeter Notlagen von Bediensteten im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verwendet.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 22.09.2012, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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