Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Verkehr übergeben wurden, nach Anhörung der Personalvertretung zur Linderung unverschuldeter Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Verkehr übergeben wurden, nach Anhörung der Personalvertretung zur Linderung unverschuldeter Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Erlöse aus der Veräußerung von Ehrengeschenken werden nach Anhörung des zuständigen Personalvertretungsorgans zur Linderung unverschuldeter Notlagen von Bediensteten im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verwendet.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 22.09.2012, in Kraft.
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