Verwendung von Erlösen aus Ehrengeschenken und Änderung der Dienstgradverordnung (2012)
Verordnung vom 25.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken im Innenministerium zur Unterstützung von Bediensteten in Notlagen verwendet werden dürfen, jedoch kein Rechtsanspruch entsteht. Zusätzlich wird die Dienstgradverordnung geändert, indem bestimmte Formulierungen gestrichen und ein neuer Absatz eingefügt wird.Bundesministerium für Inneres9/25/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken im Innenministerium zur Unterstützung von Bediensteten in Notlagen verwendet werden dürfen, jedoch kein Rechtsanspruch entsteht. Zusätzlich wird die Dienstgradverordnung geändert, indem bestimmte Formulierungen gestrichen und ein neuer Absatz eingefügt wird.Schwerpunkte
- Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken werden zur Unterstützung von Bediensteten in unverschuldeten Notlagen verwendet.
- Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die Verwendung dieser Erlöse.
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