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Verlängerung des GMO‑Rapsverbots um drei Jahre
Verordnung vom 27.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. September 2012 verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps (Linien Ms8, Rf3, Ms8xRf3) um drei Jahre bis zum 30. November 2018 und hebt das frühere Mais‑Verbot auf.
Bundesministerium für Gesundheit9/27/2012XXIV
Umwelt
Gentechnik
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. September 2012 verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps (Linien Ms8, Rf3, Ms8xRf3) um drei Jahre bis zum 30. November 2018 und hebt das frühere Mais‑Verbot auf.

Schwerpunkte

  • Der rechtliche Rahmen für das Verbot beruht auf § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes.
  • Das bisherige Verbot war bis zum 30. November 2015 vorgesehen, wird jetzt aber um drei Jahre verlängert.
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Stöger Alois, diplômé

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