Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT73) um drei Jahre
Verordnung vom 27.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. September 2012 verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Rapssamen der Linie GT73 um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und hebt gleichzeitig das Verbot für Mais BT176 auf.Bundesministerium für Gesundheit9/27/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. September 2012 verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Rapssamen der Linie GT73 um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und hebt gleichzeitig das Verbot für Mais BT176 auf.Schwerpunkte
- Das Verbot für gentechnisch veränderten Rapssorten der Linie GT73 wird um drei Jahre verlängert.
- Das verlängerte Verbot endet am 30. November 2015.
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