Begrenzung der Aktivierungsbeihilfen in der Arbeitslosenversicherung (322. Verordnung 2012)
Verordnung vom 28.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 begrenzt die Ausgaben für Aktivierungsbeihilfen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und legt das Inkrafttreten zum 1. September 2012 fest.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 begrenzt die Ausgaben für Aktivierungsbeihilfen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und legt das Inkrafttreten zum 1. September 2012 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für die Ausgaben von Aktivierungsbeihilfen Obergrenzen fest: 56 Mio. € in den Finanzjahren 2011, 2013 und 2014 sowie 76 Mio. € im Finanzjahr 2012.
- Die geänderte Fassung von § 1 Abs. 3 tritt am 1. September 2012 in Kraft.
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