Zusammenfassung
Die Verordnung 323/2012 erweitert die Regelungen zu variablen Ausgabengrenzen, indem sie Ausgaben für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erlaubt und das Inkrafttreten dieser neuen Bestimmung am Tag nach Veröffentlichung festlegt.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 323/2012 erweitert die Regelungen zu variablen Ausgabengrenzen, indem sie Ausgaben für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erlaubt und das Inkrafttreten dieser neuen Bestimmung am Tag nach Veröffentlichung festlegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt eine neue Ziffer 11 zu § 1 hinzu, die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zulässt.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 2 ergänzt und regelt, dass die neue Ziffer 11 am Tag nach Kundmachung in Kraft tritt.
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