Parameterverordnung zur variablen Ausgabengrenze des Europäischen Stabilitätsmechanismus (PVO‑ESM)
Verordnung vom 28.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für die variable Ausgabengrenze des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fest, tritt einen Tag nach Kundmachung in Kraft und endet am 31. Dezember 2012, bleibt jedoch für § 122 Abs. 3 BHG 2013 wirksam.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für die variable Ausgabengrenze des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fest, tritt einen Tag nach Kundmachung in Kraft und endet am 31. Dezember 2012, bleibt jedoch für § 122 Abs. 3 BHG 2013 wirksam.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass der variable Ausgabenrahmen des ESM an die tatsächlich fälligen Zahlungen oder an nicht fällige budgetierte Ausgaben angepasst wird.
- Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft – voraussichtlich am 29.09.2012.
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