Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, in welchen Bereichen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind – z. B. bei Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, EU‑Rückerstattungen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Bundesfinanzrahmengesetze 2013‑2016.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, in welchen Bereichen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind – z. B. bei Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, EU‑Rückerstattungen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Bundesfinanzrahmengesetze 2013‑2016.Schwerpunkte
- Die gesetzliche Pensionsversicherung kann variable Auszahlungsgrenzen erhalten, um die Leistungen an die Finanzlage anzupassen.
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung darf ebenfalls mit variablen Grenzen arbeiten.
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