<!--[-->Festlegung variabler Auszahlungsgrenzen für Sozial‑ und Finanzbereiche<!--]-->
Festlegung variabler Auszahlungsgrenzen für Sozial‑ und Finanzbereiche
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, in welchen Bereichen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind – z. B. bei Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, EU‑Rückerstattungen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Bundesfinanzrahmengesetze 2013‑2016.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, in welchen Bereichen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind – z. B. bei Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, EU‑Rückerstattungen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Bundesfinanzrahmengesetze 2013‑2016.

Schwerpunkte

  • Die gesetzliche Pensionsversicherung kann variable Auszahlungsgrenzen erhalten, um die Leistungen an die Finanzlage anzupassen.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung darf ebenfalls mit variablen Grenzen arbeiten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP


4C - Hausruckviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.