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Parameterverordnung – Festlegung des Parameters für den variablen Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (2013)
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung fest – ein Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, dessen Veränderung den Auszahlungsrahmen anpasst. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung fest – ein Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, dessen Veränderung den Auszahlungsrahmen anpasst. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016.

Schwerpunkte

  • Der Parameter wird als Saldo der Erträge und Aufwendungen definiert, die für die Berechnung der Auszahlungen in Untergliederung 22 maßgeblich sind.
  • Der Auszahlungsrahmen wird jedes Jahr an den aktuellen Wert des Parameters angepasst; bereits beglichene Vorjahresabrechnungen können den Rahmen ebenfalls verändern.
Dokumente (PDFs)
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