Parameterverordnung – Festlegung des Parameters für den variablen Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (2013)
Verordnung vom 28.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung fest – ein Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, dessen Veränderung den Auszahlungsrahmen anpasst. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung fest – ein Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, dessen Veränderung den Auszahlungsrahmen anpasst. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016.Schwerpunkte
- Der Parameter wird als Saldo der Erträge und Aufwendungen definiert, die für die Berechnung der Auszahlungen in Untergliederung 22 maßgeblich sind.
- Der Auszahlungsrahmen wird jedes Jahr an den aktuellen Wert des Parameters angepasst; bereits beglichene Vorjahresabrechnungen können den Rahmen ebenfalls verändern.
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