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Parameterverordnung – Festlegung des variablen Finanzausgleichs
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter fest, nach dem sich der variable Teil des österreichischen Finanzausgleichs an das Steueraufkommen anpasst. Sie gilt ab 1. Jänner 2013 für die Finanzjahre 2013‑2016 und ersetzt die frühere Regelung von 2008.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter fest, nach dem sich der variable Teil des österreichischen Finanzausgleichs an das Steueraufkommen anpasst. Sie gilt ab 1. Jänner 2013 für die Finanzjahre 2013‑2016 und ersetzt die frühere Regelung von 2008.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Parameter fest, der bestimmt, in welchem Umfang der variable Teil des Finanzausgleichs an das aktuelle Steueraufkommen angepasst wird.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt für die Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016.
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