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Elektroschutzverordnung 2012 – Sicherheit von elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz
Verordnung vom 06.02.2012

Zusammenfassung

Die Elektroschutzverordnung 2012 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen sicher zu betreiben, drei Schutzstufen (Basisschutz, Fehlerschutz, Zusatzschutz) einzuhalten und regelmäßige Prüfungen durchzuführen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Elektrizitätsindustrie
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Elektroschutzverordnung 2012 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen sicher zu betreiben, drei Schutzstufen (Basisschutz, Fehlerschutz, Zusatzschutz) einzuhalten und regelmäßige Prüfungen durchzuführen.

Schwerpunkte

  • Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, stets sicher sind und Mängel sofort behoben werden.
  • Basisschutz: Direkter Kontakt mit spannungsführenden Teilen muss durch Isolation, bauliche Maßnahmen oder besondere Vorrichtungen verhindert werden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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