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Parameterverordnung – Festlegung des variablen Auszahlungsrahmens für EU‑Gebarungen
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Parameterverordnung legt fest, dass der variable Auszahlungsrahmen für EU‑Mittel erhöht wird, wenn die EU Rückerstattungen leistet. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Haushaltsjahre 2013‑2016.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Parameterverordnung legt fest, dass der variable Auszahlungsrahmen für EU‑Mittel erhöht wird, wenn die EU Rückerstattungen leistet. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Haushaltsjahre 2013‑2016.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 12 Abs 5 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, um den rechtlichen Rahmen für die Festlegung des Parameters zu schaffen.
  • Der Auszahlungsrahmen für variable EU‑Zahlungen wird erhöht, wenn die EU im selben oder in einem späteren Jahr Rückerstattungen leistet.
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