Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Obergrenze für variable Zahlungen an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) jährlich an die tatsächlichen Verpflichtungen angepasst wird und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Obergrenze für variable Zahlungen an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) jährlich an die tatsächlichen Verpflichtungen angepasst wird und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Parameter, nach dem sich die Obergrenze für variable ESM‑Auszahlungen jährlich an den tatsächlich fälligen Verpflichtungen bzw. an nicht genutzte Budgetmittel anpasst.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und wird zunächst im Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2013‑2016 angewendet.
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