Zusammenfassung
Die Verordnung 333/2012 verschärft die Kontrolle von BVD bei Rindern, führt neue Meldepflichten an das Veterinär‑Informationssystem ein und legt Gebühren für Probenentnahmen fest.Bundesministerium für Gesundheit10/2/2012XXIV
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung 333/2012 verschärft die Kontrolle von BVD bei Rindern, führt neue Meldepflichten an das Veterinär‑Informationssystem ein und legt Gebühren für Probenentnahmen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tiergesundheitsgesetz (TGG) und erweitert die Vorgaben für die BVD‑Kontrolle.
- Nur nicht trächtige Rinder aus einem BVD‑freien Bestand, die mindestens sechs Monate dort gehalten wurden und deren letzte Untersuchung nicht älter als drei Monate ist, dürfen in Verkehr gebracht werden.
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