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Verschärfung der BVD‑Kontrolle und Einführung neuer Meldungen an das VIS
Verordnung vom 02.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 333/2012 verschärft die Kontrolle von BVD bei Rindern, führt neue Meldepflichten an das Veterinär‑Informationssystem ein und legt Gebühren für Probenentnahmen fest.
Bundesministerium für Gesundheit10/2/2012XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung 333/2012 verschärft die Kontrolle von BVD bei Rindern, führt neue Meldepflichten an das Veterinär‑Informationssystem ein und legt Gebühren für Probenentnahmen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tiergesundheitsgesetz (TGG) und erweitert die Vorgaben für die BVD‑Kontrolle.
  • Nur nicht trächtige Rinder aus einem BVD‑freien Bestand, die mindestens sechs Monate dort gehalten wurden und deren letzte Untersuchung nicht älter als drei Monate ist, dürfen in Verkehr gebracht werden.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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