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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (Oktober 2012)
Verordnung vom 05.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Oktober 2012 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/5/2012XXIV
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Oktober 2012 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes (GehG) und ermächtigt damit den Bundesminister, die Hundertsätze festzulegen.
  • Die festgelegten Hundertsätze werden nach § 21b Abs. 1 GehG zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet.
Dokumente (PDFs)
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