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Verlängerung des Verbots gentechnisch veränderter Kartoffeln bis 2015
Verordnung vom 11.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und schließt auch Kreuzungsnachkommen ein.
Bundesministerium für Gesundheit10/11/2012XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und schließt auch Kreuzungsnachkommen ein.

Schwerpunkte

  • Das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 bleibt bestehen.
  • Das Verbot gilt ebenfalls für alle Nachkommen, die durch Kreuzungen mit anderen Kartoffelsorten entstehen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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