Bundesministerium für Gesundheit10/11/2012XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und schließt auch Kreuzungsnachkommen ein.Schwerpunkte
- Das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 bleibt bestehen.
- Das Verbot gilt ebenfalls für alle Nachkommen, die durch Kreuzungen mit anderen Kartoffelsorten entstehen.
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