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Milchsektor‑Zusammenschlüsse‑Verordnung (MZV) 2012
Verordnung vom 15.10.2012

Zusammenfassung

Die MZV regelt, welche Milcherzeuger‑Organisationen anerkannt werden, welche Unterlagen sie einreichen müssen und welche Berichtspflichten sie haben.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/15/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die MZV regelt, welche Milcherzeuger‑Organisationen anerkannt werden, welche Unterlagen sie einreichen müssen und welche Berichtspflichten sie haben.

Schwerpunkte

  • Anerkennung von Erzeugerorganisationen ist nur auf Antrag möglich; der Antrag muss Satzung, Mitgliederdaten und Nachweise zu Jahresumsatz und Produktionsvolumen enthalten.
  • Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können ebenfalls anerkannt werden, wenn sie mindestens drei bereits anerkannte Erzeugerorganisationen umfassen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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