Zusammenfassung
Die MZV regelt, welche Milcherzeuger‑Organisationen anerkannt werden, welche Unterlagen sie einreichen müssen und welche Berichtspflichten sie haben.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/15/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die MZV regelt, welche Milcherzeuger‑Organisationen anerkannt werden, welche Unterlagen sie einreichen müssen und welche Berichtspflichten sie haben.Schwerpunkte
- Anerkennung von Erzeugerorganisationen ist nur auf Antrag möglich; der Antrag muss Satzung, Mitgliederdaten und Nachweise zu Jahresumsatz und Produktionsvolumen enthalten.
- Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können ebenfalls anerkannt werden, wenn sie mindestens drei bereits anerkannte Erzeugerorganisationen umfassen.
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