<!--[-->Aquakultur‑Statistikverordnung 2012 – Jahresdatenerhebung für Aquakultur‑Betriebe<!--]-->
Aquakultur‑Statistikverordnung 2012 – Jahresdatenerhebung für Aquakultur‑Betriebe
Verordnung vom 15.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle Aquakultur‑Betriebe jährlich ihre Produktionsdaten an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden müssen; die Daten fließen in das LFBIS ein und werden durch einen einmaligen Kostenbeitrag von 25 570 Euro unterstützt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/15/2012XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle Aquakultur‑Betriebe jährlich ihre Produktionsdaten an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden müssen; die Daten fließen in das LFBIS ein und werden durch einen einmaligen Kostenbeitrag von 25 570 Euro unterstützt.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss jährlich bis zum Jahresende die Aquakultur‑Statistik erstellen.
  • Als statistische Einheiten gelten Unternehmen, die Aquakultur gemäß EU‑Verordnung (EG) Nr. 762/2008 betreiben.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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