Aquakultur‑Statistikverordnung 2012 – Jahresdatenerhebung für Aquakultur‑Betriebe
Verordnung vom 15.10.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Aquakultur‑Betriebe jährlich ihre Produktionsdaten an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden müssen; die Daten fließen in das LFBIS ein und werden durch einen einmaligen Kostenbeitrag von 25 570 Euro unterstützt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/15/2012XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Aquakultur‑Betriebe jährlich ihre Produktionsdaten an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden müssen; die Daten fließen in das LFBIS ein und werden durch einen einmaligen Kostenbeitrag von 25 570 Euro unterstützt.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss jährlich bis zum Jahresende die Aquakultur‑Statistik erstellen.
- Als statistische Einheiten gelten Unternehmen, die Aquakultur gemäß EU‑Verordnung (EG) Nr. 762/2008 betreiben.
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