Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/inn/en 2011
Verordnung vom 17.10.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2011 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Rentnerinnen und Rentner auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und einige Betriebskrankenkassen verteilt werden. Grundlage ist § 73 Abs. 5 ASVG.Bundesministerium für Gesundheit10/17/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2011 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Rentnerinnen und Rentner auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und einige Betriebskrankenkassen verteilt werden. Grundlage ist § 73 Abs. 5 ASVG.Schwerpunkte
- Der Aufteilungsschlüssel legt fest, wie die Beiträge der Pensionist/inn/en im Jahr 2011 auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden.
- Die Wiener Gebietskrankenkasse erhält den größten Anteil mit 21,96 % und die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse knapp dahinter mit 21,57 %.
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