<!--[-->Bundesförderung für den Weinsektor 2012<!--]-->
Bundesförderung für den Weinsektor 2012
Verordnung vom 17.10.2012

Zusammenfassung

Im Jahr 2012 stellt der Bund bis zu 1 030 000 € für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit. Die Regelung beruht auf § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009 und gilt nur für das Haushaltsjahr 2012.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Im Jahr 2012 stellt der Bund bis zu 1 030 000 € für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit. Die Regelung beruht auf § 67 Abs. 4 des Weingesetzes 2009 und gilt nur für das Haushaltsjahr 2012.

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt für das Jahr 2012 maximal 1 030 000 € für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich bereit.
  • Die Verordnung gilt ausschließlich für das Haushaltsjahr 2012.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.