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Änderung der Temperaturvorschriften für Fleisch im Einzelhandel
Verordnung vom 18.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 349/2012 ändert § 2 Abs. 2 Z 1 der Lebensmittelhygiene‑Einzelhandelsverordnung und legt neue, genauere Temperaturanforderungen für Fleisch und Schlachtnebenprodukte fest.
Bundesministerium für Gesundheit10/18/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 349/2012 ändert § 2 Abs. 2 Z 1 der Lebensmittelhygiene‑Einzelhandelsverordnung und legt neue, genauere Temperaturanforderungen für Fleisch und Schlachtnebenprodukte fest.

Schwerpunkte

  • Die Vorgaben zur Innentemperatur von Fleisch und Schlachtnebenprodukten werden präzisiert.
  • Anhang III, Abschnitt I, Kapitel V wird als Referenz für die Temperaturvorgaben genannt.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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