Zusammenfassung
Die Verordnung 349/2012 ändert § 2 Abs. 2 Z 1 der Lebensmittelhygiene‑Einzelhandelsverordnung und legt neue, genauere Temperaturanforderungen für Fleisch und Schlachtnebenprodukte fest.Bundesministerium für Gesundheit10/18/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 349/2012 ändert § 2 Abs. 2 Z 1 der Lebensmittelhygiene‑Einzelhandelsverordnung und legt neue, genauere Temperaturanforderungen für Fleisch und Schlachtnebenprodukte fest.Schwerpunkte
- Die Vorgaben zur Innentemperatur von Fleisch und Schlachtnebenprodukten werden präzisiert.
- Anhang III, Abschnitt I, Kapitel V wird als Referenz für die Temperaturvorgaben genannt.
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