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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Februar 2012)
Verordnung vom 09.02.2012

Zusammenfassung

Die 35. Verordnung legt für Februar 2012 die Hundertsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Bundesbeamte im Ausland fest.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten2/9/2012XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 35. Verordnung legt für Februar 2012 die Hundertsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Bundesbeamte im Ausland fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt die rechtliche Basis für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
  • Für jede im Ausland tätige Dienststelle wird ein individueller Hundertsatz angegeben, der die jeweiligen Lebenshaltungskosten widerspiegelt.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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