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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Februar 2012) Verordnung vom 2/9/2012
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten2/9/2012XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 35. Verordnung legt für Februar 2012 die Hundertsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Bundesbeamte im Ausland fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt die rechtliche Basis für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
  • Für jede im Ausland tätige Dienststelle wird ein individueller Hundertsatz angegeben, der die jeweiligen Lebenshaltungskosten widerspiegelt.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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