Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten2/9/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die 35. Verordnung legt für Februar 2012 die Hundertsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Bundesbeamte im Ausland fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt die rechtliche Basis für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
- Für jede im Ausland tätige Dienststelle wird ein individueller Hundertsatz angegeben, der die jeweiligen Lebenshaltungskosten widerspiegelt.
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