Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest. Die Plätze werden nach Bundesländern aufgeteilt und Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern, wobei AsylwerberInnen Vorrang haben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/22/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest. Die Plätze werden nach Bundesländern aufgeteilt und Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern, wobei AsylwerberInnen Vorrang haben.Schwerpunkte
- Ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Kärnten 20, Niederösterreich 25, Oberösterreich 15, Salzburg 100, Steiermark 20, Tirol 140, Wien 35.
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