<!--[-->Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus<!--]-->
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
Verordnung vom 22.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest. Die Plätze werden nach Bundesländern aufgeteilt und Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern, wobei AsylwerberInnen Vorrang haben.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/22/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest. Die Plätze werden nach Bundesländern aufgeteilt und Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern, wobei AsylwerberInnen Vorrang haben.

Schwerpunkte

  • Ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
  • Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Kärnten 20, Niederösterreich 25, Oberösterreich 15, Salzburg 100, Steiermark 20, Tirol 140, Wien 35.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.