Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für höhere Schulen um neue Vorgaben zu Unterrichtseinheiten, Prüfungsformaten, Praktika und Hilfsmitteln bei Fremdsprachenprüfungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/24/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für höhere Schulen um neue Vorgaben zu Unterrichtseinheiten, Prüfungsformaten, Praktika und Hilfsmitteln bei Fremdsprachenprüfungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 16 wird zu Art. III § 2 hinzugefügt, der die aktuellen Fassungen mehrerer Anlagen (A‑Dritter, A‑Vierter, A‑Sechster, A‑lF) wirksam macht.
- In der 8. Klasse werden die Unterrichtseinheiten auf fünf‑bis‑sieben pro Fach und die Schularbeiten auf zwei‑bis‑drei pro Schuljahr festgelegt, wobei mindestens eine Schularbeit je Semester stattfinden muss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.