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Novellierung der Lehrplan‑Verordnung 2012
Verordnung vom 24.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 352/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für höhere Schulen um neue Vorgaben zu Unterrichtseinheiten, Prüfungsformaten, Praktika und Hilfsmitteln bei Fremdsprachenprüfungen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/24/2012XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 352/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für höhere Schulen um neue Vorgaben zu Unterrichtseinheiten, Prüfungsformaten, Praktika und Hilfsmitteln bei Fremdsprachenprüfungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 16 wird zu Art. III § 2 hinzugefügt, der die aktuellen Fassungen mehrerer Anlagen (A‑Dritter, A‑Vierter, A‑Sechster, A‑lF) wirksam macht.
  • In der 8. Klasse werden die Unterrichtseinheiten auf fünf‑bis‑sieben pro Fach und die Schularbeiten auf zwei‑bis‑drei pro Schuljahr festgelegt, wobei mindestens eine Schularbeit je Semester stattfinden muss.
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